Monatliche Brutto-Orientierung für Zwischenverdienst und eine mögliche Kompensationszahlung bei durchschnittlich 21,7 Tagen.
Eine Kompensationszahlung kommt nur infrage, wenn der gesamte Zwischenverdienst in der Kontrollperiode tiefer ist als die zustehende ALE. Der Rechner schätzt diese Grenze für 21,7 Tage.

Die mögliche Kompensation wird nur geschätzt, solange der gesamte Zwischenverdienst unter der geschätzten ALE für 21,7 Tage liegt.
Vergleich der Bruttobeträge; kein persönlicher Netto- oder Auszahlungsbetrag.
Der Zwischenverdienst liegt unter der geschätzten ALE-Grenze von CHF 4550 für 21,7 Tage. Deshalb wird eine mögliche Kompensationszahlung angezeigt.
Lohn und Kompensationszahlung sind brutto. Individuelle Abzüge und den verbindlichen Anspruch bestimmt die Arbeitslosenkasse.
Geschätzter ALE-Bruttobetrag für 21,7 Tage
Bruttolohn CHF 2500 + geschätzte Kompensationszahlung brutto CHF 2800
Ein Zwischenverdienst ist Einkommen aus selbstständiger oder unselbstständiger Tätigkeit während des Taggeldbezugs. Liegt der gesamte Zwischenverdienst in der Kontrollperiode unter der zustehenden ALE, kann die Arbeitslosenversicherung eine Kompensationszahlung auf den anrechenbaren Verdienstausfall leisten.
Der Rechner zeigt eine vereinfachte Brutto-Monatsorientierung mit 21,7 Tagen. Tatsächliche Arbeitstage, anrechenbarer Verdienst, individuelle Abzüge und weitere Anspruchsvoraussetzungen können das Ergebnis verändern.
Der Zwischenverdienst muss jeden Monat auf dem Formular 'Angaben der versicherten Person' wahrheitsgetreu deklariert werden.
Nicht pauschal. Der Rechner vergleicht Bruttobeträge. Ob und wie hoch eine Kompensationszahlung ausfällt, hängt unter anderem vom anrechenbaren Verdienst, den entschädigungsberechtigten Tagen und dem Entscheid der Arbeitslosenkasse ab.
Ja. Pro Monat mit Zwischenverdienst verbrauchst du weniger volle Taggelder, was deinen Taggeldanspruch zeitlich verlängert.
Eine Kompensationszahlung besteht nur, wenn der gesamte Zwischenverdienst in der Kontrollperiode tiefer ist als die zustehende ALE. Der Rechner schätzt diese Monatsgrenze mit 21,7 Tagen; verbindlich entscheidet die Arbeitslosenkasse.
Für die Abrechnung benötigt die Arbeitslosenkasse in der Regel die 'Bescheinigung über Zwischenverdienst' mit Angaben und Bestätigung des Arbeitgebers; verlangte Beilagen wie Lohnabrechnungen kommen dazu. Kläre das konkrete Vorgehen mit deiner Kasse.
Ja, sofern die Tätigkeit beitragspflichtig nach AHV/ALV ist, werden neue Beitragsmonate für die Zukunft angespart.
Dieser Rechner liefert lediglich eine unverbindliche Schätzung und ist kein amtlicher Leistungsentscheid. Die exakte Prüfung deines Anspruchs, der genauen Lohnbasis und der effektiven Abzüge wird ausschliesslich durch deine gewählte Arbeitslosenkasse vorgenommen. Ausserdem schwankt die monatliche Auszahlung leicht, da sie sich nach den tatsächlichen Arbeitstagen im jeweiligen Monat richtet (20 bis 23 Tage).