Es ist der klassische Fall: Du hast eine neue Stelle voller Vorfreude angetreten, doch schon nach wenigen Wochen merkst du – es passt einfach nicht. Das Arbeitsklima ist toxisch, die Aufgaben entsprechen nicht der Stellenbeschreibung oder der Chef ist ein Albtraum. In der Probezeit ist eine Kündigung schnell ausgesprochen, oft mit einer Frist von nur sieben Tagen.
Doch Vorsicht: Wer selbst kündigt, gerät ins Visier der Arbeitslosenkasse (ALK) und des RAV.
In diesem Artikel schauen wir uns genau an, was passiert, wenn du in der Probezeit selbst kündigst, warum das RAV so streng ist und wie du dich am besten absicherst, um finanzielle Einbussen in Form von Einstelltagen zu vermeiden.
Das Prinzip der "selbstverschuldeten Arbeitslosigkeit"
Das Schweizer Arbeitslosenversicherungsgesetz (AVIG) kennt da kein Pardon: Die Arbeitslosenversicherung zahlt nur dann ohne Einschränkungen, wenn du "unverschuldet" arbeitslos geworden bist. Wenn du selbst kündigst – egal ob in der Probezeit oder danach –, giltst du grundsätzlich erst einmal als "selbstverschuldet arbeitslos".
Die Logik dahinter: Du hättest deinen Job behalten können, hast dich aber aus freien Stücken dagegen entschieden. Deshalb prüft die Arbeitslosenkasse jeden Fall einer Eigenkündigung genau. Das Risiko? Einstelltage. Das sind Tage, an denen du keine Taggelder erhältst. Je nach "Schwere des Verschuldens" können das zwischen 1 und 60 Einstelltage sein. Das kann rasch ein Loch von mehreren tausend Franken in dein Budget reissen.
Ausnahmen: Wann darf ich ohne Sperre kündigen?
Es gibt Ausnahmen, bei denen eine Eigenkündigung als "unzumutbar" anerkannt wird und du keine Einstelltage kassierst. Die Hürden dafür sind jedoch relativ hoch. Die Kasse akzeptiert eine Kündigung ohne Anschlusslösung (also ohne neuen Job in Aussicht) meist nur, wenn dir ein Verbleib am Arbeitsplatz objektiv nicht zugemutet werden konnte.
Dazu gehören beispielsweise:
- Gesundheitliche Gründe: Die Arbeit macht dich nachweislich krank (z.B. Mobbing, Burnout, körperliche Überlastung). Hier ist zwingend ein ärztliches Zeugnis erforderlich, das vor der Kündigung ausgestellt wurde und explizit besagt, dass dir die Weiterführung der Arbeit aus gesundheitlichen Gründen nicht zumutbar ist.
- Fehlender Lohn: Der Arbeitgeber zahlt den Lohn wiederholt nicht oder nicht rechtzeitig.
- Sicherheitsmängel: Der Arbeitsplatz stellt eine ernsthafte, ungelöste Gefahr für deine Gesundheit dar.
- Unzumutbare Änderungen: Der Arbeitgeber verlangt plötzlich Dinge von dir, die vertraglich nicht vereinbart waren und dir nicht zuzumuten sind.
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3 Tipps, wenn es in der Probezeit kriselt
Bevor du im Frust das Handtuch wirfst, solltest du strategisch vorgehen.
- Such das Gespräch (und dokumentiere es!): Sprich die Missstände offen an. Vielleicht lässt sich das Problem lösen. Wenn nicht, hast du zumindest bewiesen, dass du dich um eine Lösung bemüht hast. Mach dir Notizen zu diesen Gesprächen.
- Kündigung durch den Arbeitgeber provozieren? (Achtung!): Manche versuchen, den Arbeitgeber dazu zu bringen, die Kündigung auszusprechen. Auch das kann gefährlich sein. Kündigt dir der Arbeitgeber wegen deines eigenen Verschuldens (z.B. Arbeitsverweigerung, ständiges Zuspätkommen), prüft die Arbeitslosenkasse ebenfalls Einstelltage. Wenn dir jedoch gekündigt wird, weil "es einfach nicht gepasst hat" oder du die geforderte Leistung trotz Bemühen nicht erbringen konntest, bist du meist auf der sicheren Seite.
- Zuerst neuen Job suchen, dann kündigen: Das ist immer der sicherste Weg. Solange du aus einem ungekündigten Verhältnis heraus einen neuen Job suchst, drohen dir keine Probleme mit dem RAV.
Wie PARAT dir helfen kann
Wenn du dich entscheidest, die Probezeit abzubrechen, oder dir gekündigt wird, musst du schnell handeln. Das RAV verlangt ab dem Moment der Kündigung (oder dem Erhalt der Kündigung) sofort wieder Arbeitsbemühungen.
Mit PARAT hast du dein Bewerbungsmanagement perfekt im Griff. Du kannst deine Bewerbungen übersichtlich tracken, am Monatsende mit einem Klick das offizielle SECO-Formular als ZIP exportieren und deinem RAV-Berater senden. So sparst du dir wertvolle Zeit und stellst sicher, dass du keine weiteren Einstelltage wegen ungenügender Arbeitsbemühungen riskierst. Ausserdem hilft dir unser KI-Lebenslauf-Generator, deinen CV rasch wieder auf Vordermann zu bringen, damit du schnell wieder durchstarten kannst.
Das Fazit zur Probezeit-Kündigung
Die Probezeit ist zwar genau dafür da, um zu schauen, ob Arbeitgeber und Arbeitnehmer zusammenpassen. Doch das RAV unterscheidet nicht zwischen Probezeit und Festanstellung, wenn es um das Prinzip der "selbstverschuldeten Arbeitslosigkeit" geht. Kündige also niemals leichtfertig und ohne neuen Job, es sei denn, du hast triftige (und im Idealfall ärztlich attestierte) Gründe dafür.


