Der Brüsseler Griff in die Schweizer Arbeitslosenkasse: Was sich für Grenzgänger ändert
Die Schweizer Arbeitslosenversicherung (ALV) schwimmt im Geld. Rund sieben Milliarden Franken liegen auf der hohen Kante – ein finanzielles Polster, das in Zeiten niedriger Arbeitslosigkeit kontinuierlich gewachsen ist. Eigentlich sollten diese Überschüsse den Arbeitnehmenden und Arbeitgebern in Form von tieferen Beiträgen zugutekommen. Doch nun hat die Europäische Union ein Auge auf diesen gut gefüllten Spartopf geworfen.
Ein kürzlich gefällter Entscheid auf EU-Ebene könnte das bisher lukrative Grenzgängermodell der Schweiz auf den Kopf stellen und die Kassen der ALV mit bis zu einer Milliarde Franken pro Jahr belasten.
Das bisherige Modell: Bequem und kostengünstig
Rund 410'000 Grenzgängerinnen und Grenzgänger arbeiten aktuell in der Schweiz, die meisten davon pendeln aus Frankreich, Deutschland und Italien zur Arbeit. Für die Schweizer Wirtschaft war dieses Modell bisher äusserst attraktiv:
- Keine Ausbildungskosten: Die Fachkräfte wurden im Ausland ausgebildet.
- Wenig Infrastrukturkosten: Sie entlasten den knappen Schweizer Wohnungsmarkt.
- Geringe Sozialkosten: Werden Grenzgänger arbeitslos, ist bisher ihr Wohnsitzland für die Auszahlung der Arbeitslosengelder zuständig.
Die Schweiz erstattete den ausländischen Arbeitslosenversicherungen lediglich für drei bis fünf Monate die Leistungen zurück. Kostenpunkt: Rund 300 Millionen Franken jährlich. Ein überschaubarer Betrag gemessen an der volkswirtschaftlichen Leistung, die diese Arbeitskräfte erbringen.



