Wer in der Schweiz arbeitslos gemeldet ist und Taggelder der Arbeitslosenversicherung (ALV) bezieht, stolpert früher oder später über den Begriff "Zwischenverdienst". Viele Stellensuchende sind unsicher: Lohnt es sich überhaupt, während der Arbeitslosigkeit einen befristeten Job oder ein Teilzeitpensum anzunehmen? Werden mir die Einnahmen einfach vom Taggeld abgezogen?
Die gute Nachricht vorweg: Ein Zwischenverdienst lohnt sich in der Schweiz fast immer — sowohl finanziell als auch für deinen Lebenslauf. In diesem Artikel des PARAT Magazin schauen wir uns an, wie das System genau funktioniert und worauf du achten musst.
Was genau ist ein Zwischenverdienst?
Als Zwischenverdienst gilt jedes Einkommen aus unselbstständiger oder selbstständiger Erwerbstätigkeit, das du während deiner gemeldeten Arbeitslosigkeit erzielst. Das kann ein temporärer Einsatz, ein Teilzeitjob, ein bezahltes Praktikum oder auch ein gelegentlicher Aushilfsjob sein.
Wichtig ist: Der Verdienst muss orts- und branchenüblich sein. Du darfst also nicht zu einem Dumpinglohn arbeiten, nur um beschäftigt zu sein. Dein RAV-Berater oder deine RAV-Beraterin wird dies im Vorfeld prüfen.
Warum sich ein Zwischenverdienst für dich lohnt
Viele denken fälschlicherweise, dass sie durch einen Nebenjob am Ende gleich viel oder sogar weniger Geld haben, weil die ALV die Taggelder kürzt. Das Gegenteil ist der Fall:
- Mehr Geld im Portemonnaie: Du hast am Ende des Monats immer ein höheres Gesamteinkommen (Zwischenverdienst + Kompensationszahlung der ALV) als wenn du ausschliesslich Arbeitslosengeld beziehen würdest.
- Während du einen Zwischenverdienst erzielst, zahlst du weiterhin in die ALV ein. Dadurch kannst du dir neue Taggeldansprüche für die Zukunft erarbeiten.


