Ein oft diskutiertes und emotionales Thema rund um die Arbeitslosigkeit in der Schweiz: Darf man eigentlich in die Ferien fahren, wenn man beim RAV angemeldet ist? Die klare Antwort lautet: Ja, du hast einen rechtlichen Anspruch auf sogenannte kontrollfreie Tage (Stempelferien).
Wie genau diese Tage berechnet werden, welche Pflichten du vorher erfüllen musst und warum dieser Erholungsurlaub auch für deine mentale Gesundheit so wichtig ist, schauen wir uns in diesem Artikel genauer an.
Die Regeln: Wie viele Tage stehen dir zu?
Das System der Arbeitslosenversicherung (ALV) ist so gestaltet, dass du dich aktiv und permanent um eine neue Stelle bemühen musst. Das bedeutet auch, dass du grundsätzlich vermittlungsfähig (also anwesend und bereit für Vorstellungsgespräche) sein musst.
Trotzdem erkennt der Gesetzgeber an, dass Erholung nötig ist. Nach jeweils 60 Tagen kontrollierter Arbeitslosigkeit (das entspricht etwa 3 Monaten, da nur Arbeitstage gezählt werden) erwirbst du den Anspruch auf 5 kontrollfreie Tage (eine Woche Stempelferien).
Wichtige Punkte dazu:
- Ansparen erlaubt: Du kannst diese Tage aufsparen. Wenn du also ein halbes Jahr (120 kontrollierte Tage) arbeitslos bist, hast du 10 kontrollfreie Tage zugute (zwei Wochen).
- Keine Stellenbemühungen nötig: Während der bezogenen Stempelferien bist du von der Pflicht befreit, dich um Arbeit zu bemühen, an Beratungsgesprächen teilzunehmen oder an arbeitsmarktlichen Massnahmen (wie Kursen) teilzunehmen.
- Taggelder laufen weiter: Das Wichtigste: Du erhältst während deiner Stempelferien weiterhin dein volles Taggeld.
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Der Antrag: So meldest du deine Ferien an
Einfach die Koffer packen und verschwinden geht leider nicht. Die Stempelferien müssen rechtzeitig und offiziell beim RAV angemeldet werden.
- Frist beachten: Du musst deine Ferien spätestens zwei Wochen vor Antritt bei deiner RAV-Beraterin oder deinem RAV-Berater melden.
- Das Formular: In der Regel gibt es dafür ein kurzes Formular ("Meldung von kontrollfreien Tagen"), das du ausfüllen und einreichen musst. Manchmal reicht auch eine schriftliche Mitteilung per E-Mail oder über die Job-Room-Plattform (kläre das im Vorfeld mit deiner Beraterin).
- Bewilligung abwarten: Das RAV prüft deinen Anspruch. Wenn du genügend Tage angespart hast und in dieser Zeit keine wichtigen Kurse oder Vorstellungsgespräche anstehen, werden die Ferien in der Regel problemlos bewilligt.
Darf ich auch ohne Stempelferien verreisen?
Eine häufige Frage: Was passiert, wenn man dringend weg muss, aber noch keine Stempelferien angespart hat (zum Beispiel kurz nach der Anmeldung beim RAV)?
Du kannst jederzeit verreisen – allerdings auf eigene Kosten. Wenn du keine Stempelferien hast oder mehr Tage beziehst als dir zustehen, musst du dich für diese Zeit beim RAV abmelden (als nicht vermittlungsfähig deklarieren).
Das hat zur Folge, dass du für diese Tage kein Taggeld erhältst. Sobald du zurück bist, meldest du dich wieder zurück und bist wieder vermittlungsfähig. Dies solltest du aber unbedingt transparent mit dem RAV kommunizieren, da unentschuldigtes Fehlen zu Sanktionen (Einstelltagen) führt.
Warum du deine Stempelferien nutzen solltest
Die Jobsuche ist ein Fulltime-Job und kann mental enorm belastend sein. Ständige Absagen, der Druck der Nachweise und die finanzielle Unsicherheit zehren an den Nerven.
Wir bei PARAT empfehlen dir dringend, deinen Anspruch auf kontrollfreie Tage geltend zu machen.
- Mentale Erholung: Nutze die Zeit, um den Kopf komplett von der Jobsuche freizubekommen. Keine Mails checken, keine Inserate lesen.
- Neue Energie: Abstand hilft oft, neue Perspektiven zu gewinnen. Viele Bewerber berichten, dass sie nach einer kurzen Auszeit mit frischer Motivation und besseren Ideen an den Schreibtisch zurückkehren.
Damit du nach den Ferien direkt wieder effizient durchstarten kannst, hilft dir das PARAT RAV-Tracking. Alle deine getätigten Bewerbungen vor den Ferien sind dort sicher gespeichert und mit einem Klick in das korrekte ZIP-Format für deinen RAV-Berater exportiert. So ersparst du dir lästiges Zusammensuchen von Dateien nach dem Urlaub.
Das Schweizer System gewährt dir diese Zeit – nimm sie dir ohne schlechtes Gewissen!


