Die RAV Kontrollperiode ist für viele Stellensuchende in der Schweiz ein ständiger Begleiter, der oft mit Stress und Unsicherheit verbunden ist. Wenn du weisst, worauf es ankommt und welche Fristen gelten, kannst du den monatlichen Nachweis deiner Stellenbemühungen jedoch entspannt und fehlerfrei erledigen. In diesem Artikel erklären wir dir genau, was die Kontrollperiode bedeutet und wie du Sanktionen vermeidest.
Was ist die RAV Kontrollperiode?
Die Kontrollperiode beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) entspricht in der Regel genau einem Kalendermonat. Sie beginnt am ersten Tag des Monats und endet am letzten Tag. In diesem Zeitraum musst du dich aktiv um neue Stellen bemühen und diese Bemühungen detailliert dokumentieren. Diese Pflicht nennt sich Nachweis der persönlichen Arbeitsbemühungen (PAB).
Wichtige Fristen, die du kennen musst
Die wichtigste Regel vorweg: Deine gesammelten Nachweise müssen spätestens am 5. Tag des Folgemonats bei deinem RAV eintreffen. Fällt der 5. auf ein Wochenende oder einen Feiertag, gilt der erste Werktag danach.
Wenn du diese Frist verpasst, riskierst du sogenannte Einstelltage, an denen dir das Taggeld gestrichen wird. Es lohnt sich also, die Unterlagen frühzeitig zu ordnen.
Qualität vs. Quantität: Wie viele Bewerbungen sind nötig?
Es gibt keine gesetzlich fixierte Zahl an Bewerbungen, die für jeden gilt. Dein RAV-Berater oder deine Beraterin legt die genaue Anzahl (meist zwischen 8 und 12 pro Monat) individuell mit dir fest. Wichtig ist jedoch:
- Sinnlose Blindbewerbungen, nur um die Quote zu erfüllen, werden vom RAV nicht gern gesehen und können sogar bestraft werden.


