Hat dein Arbeitgeber während der Probezeit gekündigt, stehen zunächst konkrete Aufgaben an. Halte fest, wann du von der Kündigung erfahren hast, welches Enddatum genannt wird und welche Unterlagen du bereits hast. Dieser Artikel behandelt die Kündigung durch den Arbeitgeber. Eine eigene Kündigung ist eine andere Situation und sollte nicht nachträglich daraus gemacht werden.
1. Die Unterlagen und offenen Fragen sortieren
Lege Arbeitsvertrag, Kündigung, Lohnunterlagen und relevante Nachrichten zusammen. Prüfe die vereinbarte Kündigungsfrist sowie anwendbare Regelungen; bei Unklarheiten brauchst du eine Prüfung deines konkreten Falls. Wir berechnen hier weder das Enddatum noch einen möglichen Kündigungsschutz. Bitte den Arbeitgeber um ein Arbeitszeugnis oder mindestens eine Arbeitsbestätigung. Auch arbeit.swiss nennt dies als nächsten Schritt.
Trenne mitgeteilte Gründe von eigenen Vermutungen. Wurde dir kein Grund genannt, schreibe nicht nachträglich eine passende Geschichte dazu. Falls du etwas bestreitest, notiere deine Sicht und bewahre die dazugehörigen Unterlagen auf.
2. Stellensuche und RAV-Anmeldung klären
Beginne bei Kenntnis der Vertragsbeendigung mit der Stellensuche und dokumentiere deine Bemühungen. Die offizielle Information empfiehlt eine möglichst frühe RAV-Anmeldung. Laut Anmeldeseite von arbeit.swiss musst du spätestens an dem ersten Tag angemeldet sein, für den du Leistungen der Arbeitslosenversicherung beanspruchst. Warte deshalb nicht unnötig auf das Ende der Anstellung.
Frage dein RAV nach den in deiner Situation erwarteten Arbeitsbemühungen, Nachweisen und Terminen. Eine pauschale Zahl von Bewerbungen passt nicht zu jedem Fall. Wenn du bereits angemeldet warst, kläre das weitere Vorgehen nach dem Stellenende direkt mit der zuständigen Stelle.
3. RAV und Arbeitslosenkasse unterscheiden
Das RAV unterstützt Beratung und Vermittlung. Die Arbeitslosenkasse prüft den Anspruch auf Taggelder und Fragen zur selbstverschuldeten Arbeitslosigkeit. Eine Arbeitgeberkündigung bedeutet weder automatisch eigenes Verschulden noch automatisch Schutz vor einer Einstellung in der Anspruchsberechtigung. Die Umstände werden im konkreten Fall geprüft.
Beschreibe deshalb gegenüber den zuständigen Stellen den tatsächlichen Ablauf. Eine freundlich klingende Formulierung ersetzt keine vollständigen Angaben und keine angeforderten Unterlagen. Verlass dich nicht auf ein Tool, das einen bestimmten Entscheid oder die Anerkennung eines Exports verspricht. Die Zuständigkeiten sind auf der offiziellen Anmeldeseite erläutert.
4. Die kurze Anstellung im Lebenslauf benennen
Wenn du die Station aufführst, nenne den tatsächlichen Zeitraum, die Funktion und den Arbeitgeber. Beschreibe eine ausgeführte Aufgabe, ohne Verantwortung oder Ergebnisse zu erfinden. Eine Anstellung wird nicht allein wegen ihrer Kürze zum «Projekt» oder zur «Orientierungsphase».
Fiktives Beispiel einer CV-Zeile: «08/2026–09/2026 | Sachbearbeitung | Beispielbetrieb». Ergänze darunter nur Aufgaben, die du wirklich ausgeführt hast. Ob und wie du eine sehr kurze Station in deinem CV gewichtest, hängt vom Stellenbezug und den verlangten Angaben ab; auf direkte Fragen und in verlangten vollständigen Angaben bleibst du wahrheitsgemäss. Erfinde keine andere Beschäftigungsart, um das Stellenende zu verbergen.
5. Eine Erklärung in drei Sätzen üben
Notiere drei kurze Sätze: Was ist passiert? Was hast du tatsächlich gemacht oder gelernt? Was suchst du jetzt? Eine mögliche Form lautet:
Der Arbeitgeber hat die Anstellung während der Probezeit beendet. In dieser Zeit habe ich [tatsächliche Aufgabe] übernommen. Für meine nächste Stelle möchte ich besonders [konkrete Aufgabe oder Arbeitsbedingung] vorab klären.
Passe die Aussage an die Fakten an. Sage nicht, du hättest selbst gekündigt, wenn der Arbeitgeber gekündigt hat. Wenn du einen Kündigungsgrund nennst, muss er tatsächlich zutreffen. Du kannst eine sachliche Erklärung geben, ohne frühere Mitarbeitende abzuwerten oder einen sicheren Erfolg beim nächsten Arbeitgeber zu versprechen.
Dein nächster Schritt: Eine kurze Checkliste
- Unterlagen und genanntes Enddatum gesammelt?
- Offene Vertragsfragen für eine fachkundige Stelle notiert?
- RAV-Anmeldung, Arbeitsbemühungen und Termine geklärt?
- Zeugnis oder Arbeitsbestätigung angefragt?
- CV-Zeile und Drei-Satz-Erklärung mit den Tatsachen abgeglichen?
Wähle einen offenen Punkt und bearbeite ihn zuerst. Für deine Übersicht kannst du Papier oder ein vorhandenes digitales System nutzen. Informationen zu PARAT findest du auf der Startseite. Ein bestimmtes Dateiformat oder ein Export ersetzt die Anforderungen von RAV und Arbeitslosenkasse nicht.


