Wer beim RAV (Regionale Arbeitsvermittlungszentren) angemeldet ist, unterliegt den gleichen gesundheitlichen Risiken wie jede andere Person. Doch was passiert, wenn du krank wirst? Die Meldung einer Krankheit beim RAV ist an strenge Vorgaben geknüpft. Wenn du diese nicht einhältst, riskierst du den Verlust deiner Arbeitslosentaggelder.
In diesem Artikel erfährst du, worauf du bei einer Krankmeldung während der Arbeitslosigkeit achten musst und welche Pflichten bestehen.
Wann und wie muss die Krankmeldung erfolgen?
Sobald du arbeitsunfähig bist, musst du das RAV unverzüglich informieren. Das bedeutet: spätestens am ersten Tag der Krankheit. Dies kannst du in der Regel telefonisch oder per E-Mail bei deinem persönlichen RAV-Berater oder deiner RAV-Beraterin erledigen.
Ab dem vierten Krankheitstag ist zwingend ein Arztzeugnis erforderlich. Dieses muss spätestens bis zum Ablauf der Frist bei deiner Arbeitslosenkasse (ALK) eingereicht werden. In einigen Kantonen oder bei bestimmten Vorgeschichten kann das RAV sogar schon ab dem ersten Tag ein ärztliches Zeugnis verlangen.
Krankheit und Arbeitslosentaggeld
Wenn du krankgeschrieben bist, zahlt die Arbeitslosenversicherung (ALV) dein Taggeld für maximal 30 aufeinanderfolgende Kalendertage weiter (sogenannte Taggelder bei vorübergehender fehlender Vermittlungsfähigkeit). Insgesamt ist der Anspruch auf 44 Taggelder pro Rahmenfrist beschränkt.
Dauert die Krankheit länger, springt in vielen Fällen die Krankentaggeldversicherung ein – sofern du eine solche abgeschlossen hast. Die obligatorische Krankenpflegeversicherung (Grundversicherung) deckt keinen Erwerbsausfall. Hier lohnt es sich, bereits vor oder unmittelbar bei Eintritt der Arbeitslosigkeit den eigenen Versicherungsschutz zu prüfen.
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Die Bewerbungspflicht während der Krankheit
Ein häufiges Missverständnis: "Ich bin krank, also muss ich mich nicht bewerben." Das stimmt so nicht pauschal.
Wenn du nur kurzfristig erkrankt bist (z. B. eine Grippe für 5 Tage), erwartet das RAV in der Regel, dass du am Ende des Monats dennoch deine volle Anzahl an Stellenbemühungen vorweisen kannst. Nur bei längeren Krankheitsausfällen wird das Pensum in Absprache mit der Beratung reduziert oder ausgesetzt.
Hier kommt es auf transparente Kommunikation an. Besprich mit deinem Berater, wie viele Bewerbungen im laufenden Monat realistisch sind.
Behalte den Überblick mit PARAT
Die Anforderungen an die Dokumentation sind beim RAV hoch – und wenn man krank im Bett liegt, möchte man sich nicht mit Excel-Listen herumschlagen. Mit dem PARAT RAV-Tracking kannst du deine Stellenbemühungen effizient erfassen, strukturieren und am Ende des Monats mit einem Klick als sauberes ZIP-Archiv für das Job-Room Portal exportieren.
So hast du den Kopf frei für deine Genesung und kommst nicht in Verzug mit deinen Nachweisen.
Fazit
Krankheit schützt vor Pflichten nicht – zumindest nicht vollständig. Wer die Regeln zur Krankmeldung und zum Arztzeugnis beim RAV kennt und transparent kommuniziert, vermeidet Sanktionen in Form von Einstelltagen. Gesundheit geht vor, aber die bürokratischen Pflichten müssen parallel dazu erledigt werden.
